Lernen gefährdet die Dummheit

Unser Versprechen für Ihren Taxischein: Kompetenz und Engagement

Zur Ausübung Ihres Berufes als Taxifahrer benötigen Sie neben der Fahrerlaubnis der Klasse B (EU-Führerschein) auch zwingend eine

Diese auch als "Taxischein" bekannte Fahrerlaubnis dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung, Zuverlässigkeit und Verantwortung des Führerscheininhabers.

Der Taxischein wird im Normalfall für die Dauer von fünf Jahre erteilt und muss danach jeweils wieder auf fünf Jahre verlängert werden. Um die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüfen zu können, wird bei Antragstellung grundsätzlich ein aktueller

und ein

benötigt. Um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich am besten online an:

Ein Antragsteller ist in der Regel zur Personenbeförderung NICHT geeignet, wenn einschlägige Einträge im Führungszeugnis vorhanden sind, insbesondere bei Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl, Betrug, Raub) oder Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung usw.).

Natürlich müssen Sie als Taxifahrer auch körperlich gesund und zur Personenbeförderung geeignet sein, eine Voraussetzung, die Sie durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen können. Bei dieser sogenannten "Fahreignungsbegutachtung" wird Ihre Wahrnehmungsfähigkeit, Belastbarkeit, Reaktionssicherheit, Konzentration und Orientierung geprüft.

Vor diesem medizinischen Check muss man keine Angst haben. Wer "normal" gesund ist und keine wesentlichen Einschränkungen hat (z.B. Rot-Grün-Sehschwäche, starke Zuckerkrankheit, Alkoholismus oder ähnliches) absolviert diese Prüfung mühelos.

Last but not least: Im Rahmen der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi) ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung grundsätzlich erforderlich. Diese Prüfung wird in Nürnberg vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen.

Besuchen Sie unsere Taxi-Schule. Wir bereiten Sie erfolgversprechend auf diese Ortskundeprüfung vor.

Voraussetzungen, auf den Punkt gebracht:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Gültige Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • körperlich gesund und zur Personenbeförderung geeignet
  • keine relevanten Einträge im Führungszeugnis und Punktekonto
  • Nachweis der Ortskunde für das Stadtgebiet Nürnberg
  • auf jeden Fall: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Heiraten und trotzdem ein freier Mann sein? Da hilft nur der Taxischein.